Für den Inhalt verantwortlich: Martin Sirotek e-mail: martin.sirotek@chello.at

Es gelten die allgemeine Geschäftsbedingungen der cyberlab digitale entwicklungen gmbh


Im Folgenden wird cyberlab digitale entwicklungen gmbh als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.

VERTRAGSUMFANG

1. Mit Übergabe des zu bearbeitenden Foto bzw. Filmmaterials gilt der Auftrag als erteilt.

2. Allen Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen (wie Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit; von der Erfordernis der Schriftform kann daher auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden.

3. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm die Urheber, Nutzungs bzw. Reproduktionsrechte an allen dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien und Daten zustehen. Für die Verletzung solcher Rechte übernehmen wir keinerlei Haftung.

4. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich; dies gilt auch im Fall von kostenpflichtigen Kostenvoranschlägen.

Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich und werden in dem vom Auftraggeber angegebenen Umfang rechtsgültig.

TERMINE

5. Zusagen über Liefer Fertigstellungs und Versandtermine sind unverbindlich. Eine Überschreitung dieser Termine berechtigt den Auftraggeber nur im Fall des vom Auftragnehmer schriftlich zugesagten Liefertermins zum Rücktritt, wenn dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos abgelaufen ist. Der Rücktritt muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen und berechtigt den Auftraggeber lediglich zur zinsenfreien Rückforderung allfällig geleisteter Anzahlungen, nicht jedoch zum Schadenersatz.

PREISE

6. Die Preise verstehen sich in Euro, inkl. Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Von Preislisten abweichende Preise gelten jeweils für den konkreten Auftrag. Versendungskosten werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen.

Die in Preislisten angegebenen Preise können allfälligen Preisänderungen angepasst werden. Preisüberschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung seiner Zahlungspflicht aus welchem Titel immer, es sei denn, die Unangemessenheit der Überschreitung wird rechtswirksam durch Gerichtsurteil festgestellt.

HAFTUNG

7. Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem jeweils neuesten Stand der fotochemischen bzw. digitalen und elektronischen Technologien ausgeführt. Sollte es dennoch zum Verlust oder zur Beschädigung von vom Auftraggeber zur Bearbeitung übergebenen Filmen, Bildvorlagen udgl. kommen, so haftet der Auftragnehmer für sich und seine Leute, nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Herstellungs und Aufnahmekosten, Honorar und Gagenforderungen oder ideellen Werten, sind ausgeschlossen.

8. Die in den fotografischen Materialien enthaltenen Farbstoffe können sich mit der Zeit sowie unter Einfluss von Licht, Wärme, Feuchtigkeit und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen aus welchem Titel immer.

9. Ebenso berechtigen Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder unvollständiger Angaben bei Auftragserteilung entstanden sind, nicht zu Ersatzansprüchen.

ABHOLUNG

10. Der Auftraggeber hat das zur Bearbeitung übergebene Foto und Filmmaterial alsbald nach Fertigstellung abzuholen. Zur Aufbewahrung von Fotoausarbeitungen ist der Auftragnehmer nur drei Monate ab Auftragserteilung verpflichtet, vom Auftraggeber nicht abgeholtes Material wird danach vernichtet. Die Pflicht des Auftraggbers, das vereinbarte Entgelt zur Gänze zu bezahlen, bleibt davon unberührt.

11. Werden die ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien nicht vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt, erfolgt die Lieferung der ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien unversichert auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, unabhängig davon, ob der Transport vom Auftragnehmer selbst oder von Dritten durchgeführt wird.

Bei Versendung der ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien geht die Gefahr mit der Übergabe der ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien an den Transportunternehmer oder an jene Person, die im Auftrag des Auftragnehmers die Materialien abholt, über.

Der Gefahrenübergang ist spätestens mit Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer bewirkt.

GEWÄHRLEISTUNG

12. Mängelrügen müssen vom Auftraggeber, soferne nicht durch gesetzliche Regelung andere Fristen zwingend vorgesehen sind (und diese gesetzlichen Bestimmungen auch auf den Auftraggeber zwingend anzuwenden sind), spätestens binnen sieben Tagen ab Ausfolgung der in Auftrag gegebenen Arbeiten erfolgen, widrigenfalls sie nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei Barzahlung und Abholung in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber selbst oder einen seiner Vertreter sind die in Auftrag gegebenen Arbeiten sofort zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen.

Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

13. Der Auftragnehmer verbessert bei fristgerechter, ordnungsgemäßer und gerechtfertigter Mängelrüge in angemessener Frist, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Der Auftragnehmer kann sich aber von dieser Verbesserungspflicht durch Leistung eines Betrages, der der Preisminderung entspricht, befreien. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das vereinbarte Aufrechnungsverbot gilt auch in diesem Fall. Ist die Mitarbeit des Auftraggebers notwendig, entbindet Untätigkeit des Auftraggebers den Auftragnehmer von der Verbesserungspflicht. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers gilt die Leistung als ordnungsgemäß und mängelfrei erbracht. Der Auftraggeber hat dann keine Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung.

Für darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche wird nicht gehaftet. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, im Vermögensbereich des Auftraggebers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art.

Wenn Dritte Personen Verbesserungsversuche oder Eingriffe, welcher Art auch immer vorgenommen haben, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

ZAHLUNGEN

14. Zahlungen sind unverzüglich bei Abholung fällig bzw. wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, 12 % Verzugszinsen (1 % pro Monat) zu verrechnen. Wird nichts anderes vereinbart, werden die ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien nur Zug um Zug gegen Bezahlung aller offenen Rechnungen herausgegeben.

Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich aller offenen Forderungen gegen den Auftraggeber an allen in seinem Besitz stehenden Sachen oder sonstigen Werten das uneingeschränkte Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht zu.

15. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, aus welchem Titel immer, aufzurechnen.

EIGENTUMSVORBEHALT

16. Die vom Auftragnehmer hergestellten Ausarbeitungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vom Auftraggeber zu leistenden Entgeltes samt aller Nebengebühren sein Eigentum.

SONSTIGES

17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, treten lediglich diese ausser Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingung nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie dies dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am ehesten gerecht ist.

Sollten im Falle des Verkaufes an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung zwingenden österreichischen Bestimmungen widersprechen, so treten an deren Stelle die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

18. Gerichtsstand ist Wien. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit der Cyberlab Digitale Entwicklungen GmbH gem § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.

Firmenname:
cyberlab digitale entwicklungen gmbh
Gewerbeberechtigter Geschäftsführer:
Gerhard Hinterleitner
Straße:
Schottenfeldgasse 51
PLZ / Ort:
A-1070 Wien
Firmenbuchnummer:
FN 186784h
Firmenbuchgericht:
Handelsgericht Wien
UID-Nummer:
ATU 48588005
Bank: Bank Austria / Unicredit
Bankleitzahl: 12000
Kontonummer: 0974 411 66 00
IBAN:
AT 5411 0000 9744 1166 00
BIC:
BKAUATWW